Freiwilligkeit:
Die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten am Mediationsverfahren stellt einen wesentlichen Beitrag zu einem guten Ergebnis der Mediation dar.
Verschwiegenheit:
Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Allparteilichkeit:
Der Mediator fühlt sich allen beteiligten Personen in gleichem Maße verpflichtet.
Zielorientierung:
Das Ziel ist es, eine tragfähige Vereinbarung zu treffen, die in ihrem Ergebnis völlig offen ist und die sich im Prozess durch Zutun aller Beteiligten erst entwickelt.
Verantwortlichkeit:
Die Verantwortung über die Inhalte der Mediation liegt bei den beteiligten Personen. Der Mediator hat die Prozessverantwortung und führt die Konfliktparteien durch diesen Prozess.